Die digitale Veränderung in Ihrem Unternehmen mit diesen nützlichen Technologien umarmen

Die Geschäftslandschaft durchläuft eine tiefgreifende Transformation. Die unermüdliche Entwicklung digitaler Technologien treibt diese Veränderung voran. Unternehmen erkennen zunehmend die Notwendigkeit, sich an diese Innovationen anzupassen und sie in ihre Geschäftsabläufe zu integrieren. Diese Erkundung wird sich mit Schlüsseltechnologien befassen, die das Geschäftsumfeld umgestalten und jeweils eine entscheidende Rolle bei der Steigerung von Effizienz, Entscheidungsfindung und Gesamtwettbewerbsfähigkeit spielen. Jede dieser Technologien steht als Eckpfeiler für gesteigerte Effizienz, informierte Entscheidungsprozesse und eine allgemeine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der dynamischen und sich entwickelnden Geschäftswelt.

Whistleblowinggesetz auf der Zielgeraden: Jetzt kommt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für kleine Unternehmen!

Ein Gastbeitrag von Astrid Meyer-Krumenacker, Rechtsanwältin.

Bis zum 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden (gezählt wird die Kopfzahl, nicht die Kapazität) das Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) umgesetzt haben. Viele der betroffenen Firmen sind noch mitten in der Planungsphase oder machen sich sogar jetzt erst Gedanken, wie man das sinnvoll gestalten kann. Für die Realisierung sollten sie allerdings ausreichend Zeit mitbringen. Die einfachste Lösung ist die Nutzung eines digitalen Systems, das die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes ebenso erfüllt wie die Anforderungen an die IT-Sicherheit.

Allerdings ist es mit dem Installieren einer Softwarelösung alleine nicht getan. Die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sind vollständig umzusetzen, sonst drohen Bußgelder. Die Mitarbeitenden, die die Meldestelle für das Hinweisgebersystem betreuen sollen (die sogenannten „betrauten Personen“), benötigen nach § 15 Absatz 2 HinSchG einen Fachkundenachweis. Die Mitspracherechte des Betriebsrates nach § 87 Absatz 1 BetrVG sind zu berücksichtigen, oft besteht der Betriebsrat auf einer Betriebsvereinbarung.

Identitätsdaten im Cyberraum – warum jede Webanwendung ein IAM braucht.

Gastbeitrag von Dipl.-Chem.oec. Stephanie Ta, Business Development Manager / Prokuristin, Syntlogo GmbH.
Das Thema Datenschutz ist in aller Munde, doch oft wird die Sicherheit, Pflege und die Aufbewahrung von Identitätsdaten im Internet singulär betrachtet und gehandhabt. Warum Sie jetzt mit ganzheitlichen Lösungen auf das richtige Pferd setzen, erfahren Sie in dem Impulsbeitrag von Stephanie Ta. Die Gründe für den geänderten Bedarf liegen teilweise viele Jahre zurück. Insgesamt kann man vier große Veränderungen ausmachen, die den notwendigen Schutz von Identitätsdaten zum festen Bestandteil von Digitalisierungsaufgaben macht:

Die Kreislaufwirtschaft und die Bedeutung der zertifizierten Datenlöschung.

Gastbeitrag von Ruud de Wildt, Certus Software GmbH.

Im heutigen digitalen Zeitalter kann die Bedeutung einer sicheren und vorschriftsmäßigen Datenlöschung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Angesichts der zunehmenden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sensible Informationen sicher von elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops, PCs, Speichersystemen, USB-Sticks, Servern usw. gelöscht werden, bevor sie die Arbeitsumgebung zur Entsorgung oder zum Recycling verlassen.

Mit smarten Lösungen das Backoffice entlasten

Impulsbeitrag von Ralf Schmitz, zuständig für Reseller Sales & Vertrieb bei ecoDMS.

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) haben standardisierte Abläufe häufig noch nicht digitalisiert. Dies hat zur Folge, dass Mitarbeiter mit zahlreichen repetitiven Aufgaben befasst sind, die unnötig Zeit kosten. Dabei bietet der Markt Lösungen, mit denen sich lineare Prozesse leicht automatisieren lassen – und das sogar gegen nur geringe Lizenzgebühren.

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